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"Frühjahrsputz" – vor allem für technische Anlagen

Nach den langen Wintermonaten sollte man die Sicherheitstechnologie - insbesondere die Außenanlagen - überprüfen, warten und ggf. gut reinigen. Durch Schneelast und Eisanhaftungen kann bei Videoanlagen der Kamerawinkel verstellt worden sein, Akkus leiden besonders bei hohen Temperaturschwankungen und vom Staub bis hin zu Verunreinigungen durch Vögel können Anlagen über die Monate bisweilen arg in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Wichtig ist es auch, die Kameragehäuse auf ihre Dichtheit zu prüfen. Eine umfassende Wartung, unabhängig für welche technische Einrichtung auch immer, schützt vor unangenehmen und kostspieligen Folgen. Während z.B. bei behördlich vorgeschriebenen Brandmeldeanlangen eine jährliche Überprüfung Pflicht ist, sollten bei nicht behördlich vorgeschriebenen Anlagen entsprechende Überprüfungen zumindest alle zwei Jahre stattfinden.

Rascher Einsatz

Feuerwehr - rascher Einsatz In der Produktionshalle eines Kärntner Unternehmens ist in der Nacht ein Schwelbrand entstanden. Das von AAVES installierte Brandmeldesystem wurde sofort automatisch ausgelösot und die Rettungkette aktiviert. In nur wenigen Minuten war die Feuerwehr am Brandort und konnte durch das frühe Eingreifen in kürzester Zeit "Brand aus" melden. Die Schadenshöhe ist gering.

Übernahme der Fa. Angermann

Nachdem Herr Rudolf Angermann, Inhaber der Firma Rudolf Angermann Sicherheitstechnik in Ebenthal, seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten hat, hat die AAVES Sicherheitstechnik GmbH dessen Unternehmen per 1.1.2018 übernommen und in das eigene integriert. Die AAVES wird ab sofort alle bestehenden Kunden der Fa. Angermann weiterhin bestens betreuen.

Webcams erlaubt?

Wir werden immer wieder gefragt, ob Webcams im öffentlichen Raum noch erlaubt sind? Natürlich! Webcams z.B. aus rein touristischen Bereichen fallen nicht unter den Begriff Videoüberwachung. Dennoch ist nicht alles erlaubt. Höchstpersönliche Lebensbereiche zu erfassen (z.B. Toiletten...) ist hingegen verboten! Webcams, die nicht aufzeichnen, müssen der Datenschutzbehörde nicht gemeldet werden, daher besteht auch kein Anspruch auf Auskunft bzgl. Bilddaten! Es ist allerdings zu beachten, dass zivilrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen können.
Weitere Infos siehe Datenschutzbehörde

Videoüberwachung modern und zuverlässig

Dass große Unternehmen ihre Betriebsanlagen auch per Video überwachen, ist weitestgehend Standard. Kleineren Unternehmen unterliegen einerseits oft dem Irrtum, als Ziel von Einbrechern nicht interessant genug zu sein, andererseits schrecken sie vor vermeintlich hohen Kosten zurück. Ein Irrtum. Moderne Technologien machen es heute möglich, den Schutz auch kostengünstig massiv zu erhöhen. Von Billigprodukten ist jedoch abzuraten. Fachbetriebe beraten umfassend über den modernsten Stand der Technologien, über die rechtlichen Aspekte und erstellen maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die die Kosten im Rahmen halten.

Bereits am 4. Mai 2016 wurde im EU-Parlament die sog. Datenschutz-Grundverordnung kundgemacht. Die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in Geltung. Bis dahin mussten alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. (Infolink WKO)

Kontakt

AAVES Sicherheitstechnik GmbH
Zeiss Straße 16
A-9065 Ebenthal

Telefon: +43 463 / 23 550
Fax: +43 463 / 23 550-81

E-Mail: office@aaves.at

Wir sind für Sie da ...

Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00

Für Vertragskunden sind wir im Notfall 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr erreichbar!

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